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Wir helfen Ihnen beim (Neu-)Start.

Wir verwalten Häuser.
Nach WEG.
Und damit fängt es erst an.

Eigentlich sind die Aufgaben einer Wohnungseigentumsverwaltung gesetzlich geregelt. In den Paragraphen 27 und 28 des Wohnungs-Eigentums-Gesetzes sind die Aufgaben des Verwalters von der Eigentümerversammlung über den Wirtschaftsplan bis zur Rechnungslegung festgelegt.

Wie gesagt: Eigentlich... Denn in der Praxis gibt es große Unterschiede, wie diese Aufgaben erfüllt werden.

Wir erfüllen diese Aufgaben so:

  • Professionelle Sitzungen »
  • Für Eigentümerversammlungen stellen wir Ihnen unseren Tagungsraum zur Verfügung. Das spart nicht nur Geld, sondern häufig auch Zeit. Denn in sachlich-geschäftlicher Atmosphäre wird manches schneller besprochen und entschieden.
  • Persönlicher Kontakt »
  • Wir halten engen Kontakt zu den von Ihnen gewählten Verwaltungsbeiräten. Daraus entsteht eine Kontinuität, die Dinge gar nicht erst schwierig werden lässt.
  • Regelmäßige Objektbegehung »
  • Wir nehmen Ihr Objekt mindestens einmal monatlich persönlich in Augenschein. So können Schadenentwicklungen oft frühzeitig erkannt und Maßnahmen ergriffen werden, bevor es für Sie richtig teuer wird.
  • Eigene Buchhaltung »
  • Die kaufmännische Verwaltung erledigt unsere eigene, erfahrene Buchhaltung. Ihre Abrechnungen erhalten Sie zeitnah, übersichtlich und gemäß der neuesten rechtlichen Bestimmungen.
  • 24-Stunden-Störmeldesystem »
  • Wir stellen ein System zur Verfügung, mittels dessen Sie Störungen rund um die Uhr melden können. So brauchen Sie sich um alles weitere nicht mehr groß zu kümmern. Denn wir leiten die entsprechenden Maßnahmen ein und überwachen deren Durchführung.